AGB

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Für alle Aufträge gelten vorrangig die nachstehenden Geschäftsbedingungen.

1.2 Ergänzend gelten die Lieferbedingungen der relevanten Hersteller. 

1.3 Angebote sind grundsätzlich freibleibend, sofern nicht eine Frist zur Bindung vereinbart wurde. An Angebote über Sonderanfertigungen sind wir zwei Monate gebunden. Anschließend sind auch diese freibleibend, wenn nicht anderes ausdrücklich vereinbart wird. 

 

2. Vertragsschluss und Auftragsbestätigung

2.1 Der Vertrag über die von uns zu erbringende Leistung/Lieferung kommt entweder mit der Bestellung durch den Kunden aufgrund eines von uns ausgestellten Angebots zustande oder in dem Fall, dass eine Bestellung des Kunden bei uns nicht auf der Grundlage eines Angebots eingeht, mit der Übersendung einer Auftragsbestätigung binnen einer Frist von zwei Wochen oder mit Lieferung/Leistung der bestellten Ware binnen dieser Frist.

2.2 Alle Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Bei fehlender schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns gilt die Rechnung als schriftliche Auftragsbestätigung. 

2.3 Bei Anzeichen einer Vermögensverschlechterung auf Seiten des Kunden im Sinne des § 321 BGB sind wir berechtigt, die Lieferung zurückzuhalten, bis der Kaufpreis bezahlt oder für diese Sicherheit geleistet wird oder vom Vertrag zurückzutreten. 

 

3. Regieleistungen

3.1 Ist eine Abrechnung nach Regieleistung vereinbart, so haben wir über alle Regieleistungen täglich Aufzeichnungen zu führen und diese innerhalb einer Frist von 5 Tagen dem Besteller zur Bestätigung und Anerkennung der Art und des Ausmaßes zu übergeben. Der Besteller ist verpflichtet diese Regieleistungen innerhalb einer Frist von 3 Tagen zu überprüfen und bei Übereinstimmung der erbrachten Regieleistungen mit den Aufzeichnungen sein Einverständnis handschriftlich zu bestätigen und diese Aufzeichnung an uns rückauszuhändigen.

3.2 Regiearbeiten werden nach den von uns in dem Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Regelsätzen oder Preisvereinbarungen verrechnet. 

3.3 Regiearbeiten sind von Rabatt- und Skontovereinbarungen ausgenommen. 

 

4. Änderungsvorbehalt

Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Kunststoff- und Holzoberflächen sowie handelsübliche Farbabweichungen bei Möbelstoffen und Leder bleiben vorbehalten und sind vom Kunden hinzunehmen.

 

5. Rücktritt

5.1 Bei Sonderanfertigung besteht kein Recht zur Vertragsauflösung durch Rücktritt.

5.2 Sonderanfertigungen sind Artikel, die nicht serienmäßig hergestellt worden sind oder nicht in Preislisten geführt werden. Besondere Farbgebungen nach eingesandten Farbmustern zählen ebenfalls als Sonderanfertigung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 

 

6. Transport und Gefahrübergang

6.1 Die Lieferung der Ware erfolgt innerhalb Deutschlands einschließlich evtl. erforderlicher Verpackung frei Haus (bis hinter die erste Tür), wenn nicht anderes ausdrücklich vereinbart wird.

6.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Besteller mit Übergabe der Ware an den Käufer über. 

6.3 Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer oder dessen Beauftragte geht die Gefahr bei Übergabe der Ware an diese über. 

 

7. Lieferfrist, Lieferzeit und Lieferbehinderung

7.1 Die Vereinbarung von Liefer- bzw. Montageterminen und -fristen bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung. Eine Liefer- sowie Montagefrist beginnt erst mit Eingang sämtlicher vom Besteller benötigter Unterlagen wie Spezifikationen, Zeichnungen, Genehmigungen, Zeichnungsfreigaben, etc. Eine Verschiebung des Termins der Auftragsklarstellung (Freigabe der Werkzeichnung) verlängert sämtliche Folgetermine entsprechend.

7.2 Die Bestimmung des Auslieferungstags in der vereinbarten Lieferwoche bleibt uns vorbehalten. 

7.3 Soweit wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Ereignisse gehindert sind, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern. Zu unvorhersehbaren und außergewöhnlichen Ereignissen gehören auch Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen und Betriebsstörungen. Der Kunde wird über das Vorliegen derartiger Umstände von uns ausdrücklich informiert. Dies gilt nicht für den Fall, dass von uns ein Beschaffungsrisiko übernommen oder eine Liefergarantie zugesagt wurde. 

7.4 Wird die Lieferung oder Leistung für uns durch Ereignisse vorgenannter oder ähnlicher Art unmöglich, so werden wir und der Käufer von unseren Leistungsverpflichtungen frei. Bei Verträgen mit Unternehmern ist dann ein Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen. Das Gleiche gilt, falls der Käufer schuldlos daran gehindert ist, seine Abnahmeverpflichtung zu erfüllen. 

7.5 Für Aufträge, die mit keiner festen Lieferzeit bestätigt werden können (Abrufaufträge), gilt eine Mindestabruffrist von 30 Tagen. Anderes muss ausdrücklich vereinbart werden. 

7.6 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät. 

7.7 Sofern der Käufer geplante Lieferungen absagt mit der Maßgabe, dass die Lieferung später erfolgen soll, hat der Käufer Verteuerungen der Ware, die aufgrund ihrer späteren Herstellung entstehen, zu übernehmen. 

 

8. Preise und Zahlung
8.1 Die Preise gelten ab Werk einschließlich Verladung, jedoch ausschließlich Sonderverpackung. Hinzu kommt die jeweils gültige Mehrwertsteuer, es sei denn, dass Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.

8.2 Sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden, ist der Rechnungsbetrag 10 Tage nach dem Rechnungsdatum fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Datum der Gutschrift bei unserer Zahlstelle maßgeblich. Skonti und Rabatte werden nur nach Absprache gewährt. 

8.3 Für vereinbarte und ausgeführte Teillieferungen ist der vereinbarte Kaufpreis zum entsprechenden Teil fällig. 

8.4 Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

 

9. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

9.1 Bei Verträgen mit Unternehmern setzen Gewährleistungsrechte des Bestellers voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

9.2 Bei Verträgen mit Unternehmern verjähren Gewährleistungsansprüche in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. 

9.3 Eine Gewährleistung besteht nicht: a) für konstruktionsbedingte Mängel bei Sonderanfertigungen, die nach Konstruktionsvorgaben des Auftraggebers hergestellt worden sind, wenn die Konstruktionsangaben fehlerhaft waren; b) für Schäden, die auf natürlichem Verschleiß oder auf unsachgemäßer Behandlung beruhen; c) für branchenübliche technologisch begründete Abweichungen in den Maßen, der Form sowie für nicht behebbare, z.B. in der Natur des Holzes liegende Farbabweichungen und für genaue Übereinstimmung mit Farbmustern sowie für die Gleichmäßigkeit der verwendeten Furniere bei verschiedenen Möbelstücken. Der Gewährleistungsausschluss greift nicht, sofern es sich um eine von uns zugesicherte Eigenschaft handelt. 

9.4 Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Anspruch auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung oder Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 429 Abs. 2, Abs.3 BGB) sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, falls es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. Wesentlich sind insbesondere solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Dieser Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht, wenn dem Verkäufer oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz und ebenso nicht bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie oder Zusicherung von Eigenschaften, sofern gerade der Gegenstand der Garantie oder der Zusicherung die Haftung auslöst. Im Falle einer Haftung bei Verletzung von Kardinalpflichten ist der Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

 

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

10.2 Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist oder die Ware beschädigt oder vernichtet wurde. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. 

10.3 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. 

10.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Vertragspartner berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung an. 

10.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. 

 

11. Muster und Zeichnungen

Wir behalten uns an allen unseren Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Mustern und sonstigen Unterlagen die Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte vor. Sie sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden und dürfen nur mit unserer Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.

 

12. Maße

12.1 Der Besteller sorgt dafür, dass die in den DIN 18201 und 18202 aufgeführten geometrischen Eigenschaften für die Einbauräume vorhanden sind. Das Risiko bei Maßabweichungen trägt der Besteller.

12.2 Sind die in den DIN 18201 und 18202 aufgeführten geometrischen Eigenschaften für die Einbauräume nicht vorhanden oder gibt es sonstige Anhaltspunkte für Passungsprobleme, so müssen auf Kosten des Bestellers von uns die lichten Breiten- und Höhenmaße auf der Baustelle aufgenommen werden, und zwar an der Breite am Boden, an der Decke und in der mittleren Höhe, in der Höhe am Anfang und am Ende und im Abstand von jeweils 2 m dazwischen. Ist der Fußboden nicht fertig und nur die Rohdecke vorhanden, hat der Besteller für das Vorhandensein eines Meterrisses zu sorgen. Er hat ferner die für das Aufmaß notwendigen und für alle Gewerke vereinbarten Anschluss- und Bezugspunkte nachzuweisen. 

12.3 Wird vom Besteller bei Auftragserteilung Teilaufmaß beigefügt, sind die Angebotszeichnungen durch uns hinsichtlich der Baumaße verbindlich. 

 

13. Angrenzende Bauteile

13.1 Angrenzende Bauteile müssen so beschaffen sein, dass sie einen ordnungsgemäßen Anschluss der umsetzbaren Innenwandkonstruktion gewährleisten und die bauphysikalischen Werte, welche zwischen den Parteien gesondert vereinbart sind, ermöglichen. Auflage und Anschlussflächen müssen die Anforderungen der Verbindungskonstruktion und des Verbindungsmittels erfüllen. Sie müssen eben, ohne Struktur, Risse o. ä. sein. Der Kunde hat die Erfüllung der vorgenannten Anforderungen sicherzustellen.

13.2 Die Materialeigenschaften müssen die Aufnahme und die Funktionstüchtigkeit der Befestigungsmittel langfristig gewährleisten. Dauernde Wechselbeanspruchungen durch die Nutzung des Gebäudes und der Räume sind zu berücksichtigen. 

 

14. Montage

14.1 Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass die Montage ohne Behinderung durch Dritte und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Er ist weiterhin dafür verantwortlich, dass Durchgänge und Türen so dimensioniert sind, dass die einzubauenden Elemente ungehindert transportiert werden können. Art, Mittel und Kosten für den Vertikaltransport sind in den Ausschreibungsunterlagen anzugeben. Hierfür sind geeignet: genügend großer Bauaufzug, genügend großes Treppenhaus, freie Leitungsschächte, geeignete Öffnungen in Fassaden.

14.2 Die Belastungsmöglichkeiten der Decken und des Fußbodenaufbaus sind vom Auftraggeber/Besteller in den Ausschreibungsunterlagen anzugeben. 

14.3 Für die Lagerung von Kleinteilen, Werkzeugen, etc. sind vom Auftraggeber abschließbare Räume zur Verfügung zu stellen. 

14.4 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Einbauräume ausreichend beleuchtet, gleichmäßig beheizt und gesäubert sind. 

 

15. Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht

15.1 Bei Fernabsatzverträgen oder Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen werden hat der Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, die Ware in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss er uns, Mühlmann Bürokonzepte GmbH, Hauptstraße 3, 92665 Telefon: Altenstadt, 09602/63120, Telefax: 09602/63122, Email: buero@muehlmann-online.com, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

15.2 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

 

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Verkäufers. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit Vollkaufleuten oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist der Gerichtsstand Weiden i. d. OPF. Bei Nichtkaufleuten richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

17. Schlussbemerkung / Sonstiges

17.1 Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser AGB wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen des Vertrags nicht berührt.

17.2 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem 
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).